Attest eines Allgemeinmediziners (Hausarztes)

Attest eines Allgemeinmediziners (Hausarztes), das möglichst folgenden Wortlaut gemäß § 2 (1) Logopädengesetz vom 1.10.1980 (LogopG) enthält:

"Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau ...... nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche seiner/ihrer geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Ausübung des Berufes des Logopäden unfähig oder ungeeignet ist."