Attest eines Facharztes

Attest eines Facharztes für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (HNO-Arzt) oder Phoniaters, welches Angaben zu folgenden Punkten macht:

Hörvermögen (einschließlich Erstellen eines Audiogramms), Kehlkopfspiegelung, möglichst mit stroboskopischem Befund, allgemeiner HNO-Befund (Zustand der Ohren und des Nasen-Rachen-Raums)